Alleinerziehende und Familien


Elternzeit/Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden besonders durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus unterstützt.
Eine gute Übersicht bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Hier können Sie mit Hilfe des Elterngeldrechners ausprobieren, wie Sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können – zeitlich und finanziell.

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Handbuch für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Diese Broschüre enthält zahlreiche Informationen und Unterstützungsangebote, die im Kreis Herzogtum Lauenburg angeboten werden. Das Handbuch ist als download erhältlich oder im Amt Sandesneben-Nusse bei der Gleichstellungsbeauftragten kostenlos zu beziehen.

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Unterstützung für Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen:


Kinderzuschlag (KiZ)

Der Antrag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit können Sie ermitteln, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Seit 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde dadurch erweitert.

Weitere Informationen zum KiZ

Sollten Sie Anspruch auf KiZ haben können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Sozialamt.

Weitere Informationen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket


Das Bildungs- und Teilhabepaket

Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für denselben Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf eine der Grundleistungen (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – „Hartz IV“ –, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz – AsylbLG) haben.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
  • 195,00 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr ab Januar 2024
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler – auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
    Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder – unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung
  • kein Eigenanteil für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege
  • der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von 15 Euro.

Ermäßigung aufgrund geringen Einkommens

Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, über das zuständige Sozialamt prüfen zu lassen, ob eine Ermäßigung oder Befreiung von den Gebühren der Offenen Ganztagsschule oder des Kindergartens beantragt werden kann.



Ansprechpartner:

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